Darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kündigen?
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers stellt grundsätzlich kein Kündigungshindernis dar.
Sollte die schriftliche Kündigungserklärung dem Arbeitnehmer per Übergabe-Einschreiben zugestellt werden?
Die Zustellung eines Kündigungsschreibens per Übergabe-Einschreiben empfiehlt sich in aller Regel nicht, da das Einschreiben nicht in dem Zeitpunkt, in welchem der Benachrichtigungsschein im Postkasten hinterlassen wird, sondern erst dann zugeht, wenn die Einschreibesendung tatsächlich in der Postsammelstelle abgeholt wird.
Haftet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für Schäden, die er während der Erbringung der Arbeitsleistung verursacht?
Ein Arbeitnehmer, der in Verrichtung seiner Arbeitsleistung einen Schaden verursacht, haftet hierfür in aller Regel nur eingeschränkt.
Haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber für Sach- und Vermögensschäden?
Der Arbeitgeber haftet seinen Arbeitnehmern gegenüber selbstverständlich für schuldhaft verursachte Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus kann den Arbeitgeber eine sog. Gefährdungshaftung im Hinblick auf Schäden, welche dem Arbeitnehmer im Rahmen des Einsatzes privater Gegenstände in der betrieblichen Risikosphäre entstehen, treffen. Der Arbeitgeber haftet hierbei ohne eigenes Verschulden aus dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes (§ 670 BGB).
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit?
Die Regelung des § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, die Reduzierung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verlangen kann, soweit im Betrieb i.d.R. mehr als fünfzehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.



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