Darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kündigen?
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers stellt grundsätzlich kein Kündigungshindernis dar.
Der Arbeitgeber kann demnach grundsätzlich auch während der Dauer einer Erkrankung des Arbeitnehmers die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklären. Lediglich in Ausnahmefällen kann die „zur Unzeit“ erfolgte Kündigungserklärung zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
So kann eine Kündigung deshalb als unwirksam betrachtet werden, weil sie am Tage eines Arbeitsunfalls im Krankenhaus zugestellt wurde (LAG Bremen 29.10.1985 – 4 Sa 151/85).


