Informationen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Gewährleistungsfrist für „versteckte Mängel“?

Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Bauleistungen beginnt mit der rechtsgeschäftlichen Abnahme zu laufen.

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Gilt die „VOB/B“ automatisch bei jedem Bauvertrag?

Nein. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) muss in jedem Fall vereinbart werden.

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Wann hat der AG Anspruch auf Gewährleistungssicherheit, wann kann er Vertragsstrafe geltend machen?

Beides muss im Vertrag vereinbart werden.

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Was ist ein Mangel?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung des AN nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

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Wie muss eine Mängelrüge formuliert sein, was bewirkt sie?

Rügt ein AG gegenüber dem AN einen Mangel, muss dieser nach örtlicher Lage und Erscheinungsbild möglichst exakt beschrieben werden.

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