Wie muss eine Mängelrüge formuliert sein, was bewirkt sie?
Rügt ein AG gegenüber dem AN einen Mangel, muss dieser nach örtlicher Lage und Erscheinungsbild möglichst exakt beschrieben werden.
Zur (möglichen) Mängelursache braucht der AG keine Angaben zu machen. Die ordnungsgemäße Mängelrüge (mit Fristsetzung) ist Voraussetzung etwa für die Ersatzvornahme.
Darauf, dass die Mängelrüge die Gewährleistungsfrist nach § 13 Nr. 5 VOB/B unterbricht, sollte man sich allerdings im Hinblick auf hierzu ergangene Rechtsprechung nicht verlassen.


