Wann hat der AG Anspruch auf Gewährleistungssicherheit, wann kann er Vertragsstrafe geltend machen?
Beides muss im Vertrag vereinbart werden.
Die VOB/B beinhaltet zwar Vorschriften über „Sicherheiten am Bau“ und Vertragsstrafe; diese Regelungen sind jedoch ausfüllungsbedürftig.
Machen die Bauvertragsparteien von der Möglichkeit, konkrete Regelungen hierüber zu treffen, keinen Gebrauch, kommt keine vertragliche Vereinbarung insoweit zustande.


