Informationen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Gilt die „VOB/B“ automatisch bei jedem Bauvertrag?

Nein. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) muss in jedem Fall vereinbart werden.

Es handelt sich bei der VOB/B nicht um ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Auf welchem Weg die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen wird, hängt u.a. davon ab, wer die Bauvertragsparteien sind.

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