Gilt die „VOB/B“ automatisch bei jedem Bauvertrag?
Nein. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) muss in jedem Fall vereinbart werden.
Es handelt sich bei der VOB/B nicht um ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Auf welchem Weg die VOB/B wirksam in den Bauvertrag einbezogen wird, hängt u.a. davon ab, wer die Bauvertragsparteien sind.


