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Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Wann ist eine erbrechtliche Beratung sinnvoll?

Es ist keine Frage des Alters sich damit auseinanderzusetzen, was später einmal mit dem eigenen Vermögen geschieht. Schon Benjamin Franklin erkannte im 18. Jahrhundert: „Es gibt auf dieser Welt nichts Sichereres als den Tod und die Steuern“.

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Wie errichtet man ein privatschriftliches Testament?

Zwei Bedingungen müssen grundsätzlich erfüllt sein:

Der letzte Wille muss vollständig von Ihnen handschriftlich geschrieben
und
eigenhändig unterschrieben sein.

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Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Das gemeinschaftliche Testament ist grundsätzlich kein besonderes Testament sondern zunächst lediglich eine Formerleichterung. Es ist nur zwischen Ehegatten möglich, wobei es für die Form ausreichend ist, wenn einer der beiden Ehegatten den Text des Testaments schreibt. Beide Ehegatten müssen es aber mit der Hand unterschreiben. Das Testament gilt dann als von beiden Ehegatten wirksam errichtet.

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Was ist der Unterschied zwischen dem Erben, Vermächtnisnehmer, Auflagenbegünstigten und Pflichtteilsberechtigten?

a) Erbe

Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft wird automatisch zum Zeitpunkt des Todes Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Er tritt damit in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, wie wenn dieser noch leben würde.

Der Erbe erwirbt daher Eigentum an den vorhandenen Gegenständen und Immobilien, er wird Inhaber von Forderungen, hat andererseits aber auch die Schulden zu tragen. Ihm stehen Auskunftsansprüche gegenüber Banken, Behörden und Steuerberatern zu.

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Soll ich eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht errichten?

a) Betreuung

Wer nicht mehr geschäftsfähig ist oder sonst seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erhält – ähnlich wie ein Kind – einen gesetzlichen Vertreter. Dieser Betreuer wird vom Amtsgericht eingesetzt und kontrolliert. Dies gilt auch dann, wenn der Betreuer ein naher Angehöriger ist.

Wem die gerichtliche Kontrolle und Überprüfung der Handlungen des eigenen Vertreters wichtig ist und wer dies als sachgerecht ansieht, dem eröffnet das Bürgerliche Gesetzbuch das Recht, die Person des Betreuers zu bestimmen. Eine solche Betreuungsverfügung sollte schriftlich erfolgen, sofern sie nicht notariell errichtet wird.

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