Wie errichtet man ein privatschriftliches Testament?
Zwei Bedingungen müssen grundsätzlich erfüllt sein:
Der letzte Wille muss vollständig von Ihnen handschriftlich geschrieben
und
eigenhändig unterschrieben sein.
Das Testament sollte Ort und Datum enthalten und es sollte auch deutlich aus dem Text hervorgehen, dass es sich tatsächlich um „Ihren letzten Willen“ und nicht lediglich um einen Entwurf handelt. Das Datum ist insofern wichtig, um bei mehreren Testamenten später entscheiden zu können, welches als letztes Geltung haben soll.
Was sich sehr einfach anhört, birgt zahlreiche Gefahren und führt nicht selten zu Auslegungsproblemen der Gerichte. Laien ist oft nicht klar, welche Bedeutung die verwendeten juristischen Begriffe haben. Wird beispielsweise das Wort „vermachen“ verwendet, ist nicht eindeutig, ob es sich bei der bedachten Person um den Erben oder den Vermächtnisnehmer handeln soll.
Sobald Sie differenzierte Regelungen treffen wollen (mehrere Erben, Vermächtnisnehmer, Auflagen, Testamentsvollstreckung usw.) erscheint es sinnvoll, einen kundigen Berater hinzuzuziehen. Nur so können Sie verhindern, dass das Testament später in einem anderen Sinn ausgelegt wird, als Sie es gewollt haben.


