Rechtsexperten für
Familienrecht:

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Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Ist mein Ehevertrag wirksam?

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH können Eheverträge unwirksam sein, wenn hierin eine grob einseitige Lastenverteilung entsteht, die mit dem Wesen der Ehe nicht mehr vereinbar erscheint. Dies ist umso eher der Fall, je mehr die vereinbarten Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen.

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Hafte ich für Schulden meines Ehegatten?

Ein Ehegatte haftet grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten eines anderen Ehegatten. Dies gilt bei einem ehevertraglich vereinbarten Güterstand der Gütertrennung ebenso wie für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

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Ich habe einen Darlehensvertrag mit unterzeichnet. Hafte ich nun auch nach der Scheidung meiner Ehe für Schulden meines Ehegatten?

Grundsätzlich gilt, dass die Scheidung einer Ehe eine gegenüber einem Kreditgeber eingegangene Verpflichtung unberührt lässt, also beide Ehegatten etwa gegenüber der Bank weiterhin haften.

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Sind Schulden meines Ehegatten sowohl beim Zugewinnausgleich als auch beim Unterhalt zu berücksichtigen?

Nach einer im Vordringen befindlichen, aber noch nicht herrschenden Meinung in der Rechtsprechung gilt das „Verbot der Doppelverwertung“.

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