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Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Ich habe einen Darlehensvertrag mit unterzeichnet. Hafte ich nun auch nach der Scheidung meiner Ehe für Schulden meines Ehegatten?

Grundsätzlich gilt, dass die Scheidung einer Ehe eine gegenüber einem Kreditgeber eingegangene Verpflichtung unberührt lässt, also beide Ehegatten etwa gegenüber der Bank weiterhin haften.

Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn eine Darlehensverbindlichkeit ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen wurde, etwa für dessen Gewerbebetrieb oder für ein Haus, das im Alleineigentum nur eines Ehegatten steht.

In solchen Fällen kann die Trennung und Scheidung einen Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Mithaftung des Ehegatten für die Darlehensschuld des anderen Ehegatten darstellen.

Die Rechtsprechung gibt dann einen Freistellungsanspruch, der sich gegen den anderen Ehegatten richtet. Er hat dann im Ergebnis jedenfalls für die Zeit nach der Ehescheidung die Darlehensschuld alleine zurückzuführen.

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