Hafte ich für Schulden meines Ehegatten?
Ein Ehegatte haftet grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten eines anderen Ehegatten. Dies gilt bei einem ehevertraglich vereinbarten Güterstand der Gütertrennung ebenso wie für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Es ist also insbesondere nicht erforderlich, Gütertrennung zu vereinbaren, um einer Mithaftung für Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten zu entgehen.
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich der andere Ehegatte gegenüber dem Kreditgeber selbst verpflichtet hat, etwa durch Mitunterzeichnung des Kreditvertrages oder durch eine Bürgschaftserklärung.


