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Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Ist mein Ehevertrag wirksam?

Nach der neueren Rechtsprechung des BGH können Eheverträge unwirksam sein, wenn hierin eine grob einseitige Lastenverteilung entsteht, die mit dem Wesen der Ehe nicht mehr vereinbar erscheint. Dies ist umso eher der Fall, je mehr die vereinbarten Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen.

Der BGH nimmt Abstufungen vor und schützt besonders beispielsweise den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten wegen Kindeserziehung oder den Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleichs, während Regelungen zum ehelichen Güterrecht weitgehend frei getroffen werden können.

Besonders gefährlich ist, dass die Sittenwidrigkeit einer einzelnen Regelung in einem Ehevertrag zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen kann. Zumeist jedoch kommen die Gerichte lediglich im Wege einer Ausübungskontrolle dazu, dass sich ein Ehegatte für eine Übergangszeit auf eine Regelung im Ehevertrag nicht berufen darf.

Hier ist eine sorgfältige Überprüfung der individuellen Verhältnisse und der Absichten und Lebensplanung, die die Ehegatten bei Abschluss des Ehevertrages hatten, erforderlich.

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