Internetrecht

Das Internetrecht stellt sich als Zusammenfassung verschiedener Rechtsgebiete dar. Es umschreibt Rechtsfragen und rechtliche Probleme, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Insoweit ist es als sogenanntes Querschnittsrecht zu bezeichnen.

Im Bereich des Vertragsrechts stehen häufig Fragen im Zusammenhang mit Geschäftsabschlüssen durch Erklärungen im Internet oder in Internetshops im Raum. Rechtliche Probleme bestehen häufig im Hinblick auf das wirksame Zustandekommen von Verträgen und die Frage der Bindungswirkung derartiger Verträge.

Im Kontext des Abschlusses von Online-Verträgen ist oftmals die Verwendung und wirksame Einbeziehung von AGB´s Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Im Hinblick auf die Beendigung von Verträgen stellen sich Fragen des Widerrufs geschlossener Verträge, der Anfechtung oder die Frage der anderweitigen Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Vorgelagert ist insoweit die Frage des wirksamen Vertragsschlusses.

Außerhalb des Vertragsrechts nehmen im Bereich des Wettbewerbsrechts die Fragen der Abmahnung eine wichtige Rolle ein. Hier geht es um Fragen des Schadensersatzes, der Gestaltung der Homepage, die Möglichkeit des Verlangens von Unterlassungserklärungen bei Urheberrechtsverletzungen, im Bereich des Markenrechts und bei illegalen Downloads. Daneben spielen Abmahnungen auf Grund von Rechtsverletzungen in Form eines fehlenden oder unzureichenden Impressums, des Copyrights oder im Bereich unzulässiger Werbung und Websites eine Rolle. Insoweit ist das Rechtsschutzmittel der einstweiligen Verfügung von Bedeutung.

Weiter ergeben sich häufige Fragestellungen im Bereich des Domainrechts und der hierzu ergangenen Domainrechtsprechung.

Die Gestaltung von Internetforen und Newslettern fallen ebenfalls in diesen Bereich.

Schließlich tauchen Fragen des Medienrechts und des Datenschutzes auf.

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