Rechtsexperten für
Mietrecht:

Informationen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Wann kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist möglich, wenn:

  • bisherige Miete mindestens 15 Monate unverändert bleibt
  • seit dem letzten Mieterhöhungsverlangen mindestens 1 Jahr verstrichen ist
  • sich die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht und
  • zur Begründung der Mieterhöhung auf einen Mietspiegel, auf eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen Bezug genommen wird

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