Wann kann der Vermieter die Miete erhöhen?
Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist möglich, wenn:
- bisherige Miete mindestens 15 Monate unverändert bleibt
- seit dem letzten Mieterhöhungsverlangen mindestens 1 Jahr verstrichen ist
- sich die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht und
- zur Begründung der Mieterhöhung auf einen Mietspiegel, auf eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen Bezug genommen wird


