Wie lange kann sich der Vermieter mit der Abrechnung der Nebenkosten Zeit lassen?
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen.
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorzulegen. Andernfalls wäre die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, soweit der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat (§ 556 Abs. 3 BGB).


