Welche Kündigungsfristen sind im Mietverhältnis zu beachten?
Bei Kündigung durch den Mieter: spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB).
Bei Kündigung durch den Vermieter: spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. Nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Frist für den Vermieter um jeweils 3 Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).


