Rechtsexperten für
Mietrecht:

Informationen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Welche Kündigungsfristen sind im Mietverhältnis zu beachten?

Bei Kündigung durch den Mieter: spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB).

Bei Kündigung durch den Vermieter: spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. Nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Frist für den Vermieter um jeweils 3 Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).

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