Was fällt unter den Begriff der Schönheitsreparaturen?
Das Streichen oder Tapezieren der Wände mit Mustertapeten bzw. Raufasertapete und anschließendem Anstrich, das Streichen der Decken, das Streichen von Heizkörpern und Heizrohren, das Streichen von Innentüren, das Streichen der Fenster von innen, das Streichen der Außentür(en) von innen.


