Abgabenrecht
Im Bereich des Kommunalabgabenrechts werden insbesondere Grundstückseigentümer zu immer höheren Beiträgen und Gebühren herangezogen und zahlen
- für die Errichtung und den Ausbau von Straßen
- den Anschluss an die Kanalisation, die Einleitung von Abwasser
- immer höhere Gebühren für Trinkwasser.
Für den Bürger, der einen Beitragsbescheid bzw. Gebührenbescheid erhält, stellen sich oft Fragen, wie zum Beispiel:
- Muss ich noch für Straßen zahlen, die schon vor Jahrzehnten errichtet wurden?
- Werde ich zu Recht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen?
- Muss ich auch für eine Anlage zahlen, die nicht richtig funktioniert bzw. funktionslos ist?
- Wurden die geltend gemachten Beiträge und Gebühren richtig berechnet?
Wir beraten und vertreten durch unseren Fachanwalt für öffentliches Recht sowohl Bürger als auch Städte und Gemeinden auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen mit Behörden und Verwaltungsgerichten, insbesondere in Bayern.


