Brauereirecht
Neben den normalen Rechtsproblemen eines jeden Produktionsbetriebes gibt es für Brauereien und Vertragspartner von Brauereien spezifisch zu beachtende Besonderheiten.
Bei einem Lebensmittelbetrieb kommt es in besonderem Maß auf die Einhaltung von Hygienevorschriften und der Regelung des Lebensmittelrechts bundes- und europaweit an. Die Wareneingangskontrolle ist von besonderer Bedeutung.
Bei Bierlieferungsverträgen und Verträgen über alkoholfreie Getränke (AFG-Verträge) handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse, deren Gestaltung besondere Beachtung bedarf. Nicht nur müssen Widerrufsrechte formgerecht berücksichtigt werden, sondern auch das AGB-Recht und die Gruppenfreistellungsverordnung. Dies macht es erforderlich, gesicherte Vertragswerke zu gestalten bzw. Schwächen in einem abgeschlossenen Vertrag zu finden.
Auch die grundbuchmäßige Absicherung eines Ausschankverbotes durch eine Grunddienstbarkeit bedarf der juristischen Beratung.
Wir beraten in diesem Bereich sowohl Hersteller als auch Kunden sowie Verbraucher, die erstmalig sich als Unternehmer im Bereich der Gastronomie versuchen wollen.


