Darlehensrecht
Das Darlehensrecht unterliegt einem stetigen Veränderungsprozess durch Gesetzgebung und Rechtssprechung. Gerade bei Verbraucherdarlehen gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten, die in einem Fall von Relevanz sein können. Als Stichwörter zu nennen sind die Beachtung der maßgeblichen Formvorschriften, die Beachtung einschlägiger Widerrufsrechte sowie Fragen hinsichtlich des Vorliegens eines verbundenen Geschäftes. Auch können Darlehensverträge wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Probleme ergeben sich oft auch, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden soll, Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung. In der Regel werden Darlehen nur gegen entsprechende Sicherheiten (z.B. Bürgschaft, Grundschuld, Sicherungsübereignung, Gobalzession) gewährt.


