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Kapitalanlagerecht

Das Kapitalanlagerecht ist durch eine kaum mehr überschaubare Rechtsprechung und zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten geprägt. Gerade dann, wenn sich die Anlage nicht wie gewünscht entwickelt, stehen Haftungsfragen der an einer Kapitalanlage Beteiligten (Initiatoren, Vermittler, Berater, Banken, Finanzdienstleister, usw.) im Raum. Dabei kommen Ansprüche aufgrund entsprechender Widerrufsrechte, aufgrund von Falschberatung sowie aufgrund der sogenannten Prospekthaftung in Betracht. Das Anlagespektrum ist dabei bereit gefächert. Vornehmlich beschäftigen Investments mittels Aktien, Investmentfonds, gesclossene Fonds (Immobilien-, Neue Energien-, Schiffs- und Medienfonds), Immobilien und Lebensversicherungen Rechtsprechung und Gesetzgebung. Oft werden derartige Anlagen auch mittels entsprechender Darlehen finanziert.

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