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folgenden Rechtsgebieten:

 

Schiedsgerichtsbarkeit

Die klassische Art der Streitbeilegung ist der Gang zum staatlichen Gericht. Dort geführte Prozesse sind insbesondere im privaten Baurecht für die Parteien regelmäßig mit hohen Kosten und - aufgrund der langen Verfahrensdauer - mit erheblichen Zeitaufwand verbunden.

Durch Prozessvorbeitung und - begleitung werden personelle / zeitliche Ressourcen gebunden, die die Prozessbeteiligten für andere Zwecke ertragsbringender einsetzen könnten.

Als Alternative zum klassischen Bauprozess sollte von den Parteien daher die Möglichkeit eines Schlichtungs- und / oder Schiedsgerichtsverfahrens mit dem Ziel einer kürzeren Verfahrensdauer und unter Umständen auch niedrigeren Verfahrenskosten erwogen werden.

Zur Frage, ob dieser Weg im konkreten Fall sinnvoll ist und welche Weichen hierfür unter Umständen bereits bei der Vertragsgestaltung gestellt werden sollten, beraten wir Sie umfassend un kompetent.

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Schiedsgerichtsbarkeit: