Vergaberecht
Als Vergaberecht bezeichnet man die Bestimmungen, die den Einkauf und die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern durch den Staat, seiner Behörden und seiner Institutionen reglementieren. Hierzu zählen auch Ministerien, Städte, Gemeinden und öffentliche Unternehmen. Das Vergaberecht wird maßgeblich durch das Europarecht beeinflusst und hat in letzter Zeit eine Vielzahl von gesetzlichen Neuregelungen erfahren. So sind am 24.04.2009 umfangreiche Änderungen der §§ 97 ff. GWB, die den Rechtsschutz im Rahmen des Vergabeverfahrens regeln, in Kraft getreten. Auch wurde Ende November 2008 eine Neufassung der VOB/A beschlossen, die aber noch nicht in Kraft getreten ist. Das Vergaberecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen (VOB/A, VOL, VOF, GWB, VgV) geregelt. Dies liegt daran, dass nach den unterschiedlichen Auftragsarten differenziert wird. Es ergibt sich insofern folgende Struktur:
- Bauleistungen: VOB/A
- freiberufliche Leistungen: VOF
- sonstige Lieferungen und Leistungen: VOL/A
Eine europaweite Ausschreibung ist nur beim Erreichen bestimmter Schwellenwerte vorgesehen. Diese sind:
- Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Ausnahmen gelten im Bereich der Obersten Bundesbehörden): 206.000,00 €
- Bei Bauaufträgen: 5.150.000,00 €
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung
- Freihändige Verfahren
Auf europäischer Ebene gibt es folgende Verfahren, wobei hier ebenfalls der Grundsatz der Hierarchie gilt:
- Offenes Verfahren (Ablauf: Bekanntmachungsphase, Angebotsphase, Wertungsphase)
- Nicht offenes Verfahren
- Verhandlungsverfahren
- Wettbewerbsgrundsatz
- Diskriminierungsverbot/Gleichbehandlungsgebot
- Verhandlungsverbot
- Gebot der Losvergabe
Rechtliche Probleme stellen sich sowohl im Hinblick auf die Ordnungsgemäßheit der Ausschreibung als auch für diejenigen Betroffenen, die meinen, nicht rechtmäßig behandelt worden zu sein. Stichworte sind hier das Nachprüfungsverfahren (primärer Rechtsschutz), Schadenersatzansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber (sekundärer Rechtsschutz) und Unterlassungsklagen unter Bietern.
Hierbei betreuen wir Sie gerne mit unseren Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht.


