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Zivilrecht

Zivilrecht (oder auch bürgerliches Recht genannt) ist Teil des Privatrechts. Es umfasst die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Regelungen. Neben dem bürgerlichen Recht als dem allgemeinen Privatrecht stehen die Sonderprivatrechte, die für bestimmte Berufsgruppen oder Sachgebiete spezielle Regelungen enthalten. Zum bürgerlichen Recht gehören die im BGB zusammengefassten Rechtsmaterien, wie z. B. das Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht. Im allgemeinen Zivilrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse festgelegt.

Vom Privatrecht zu unterscheiden ist das öffentliche Recht. Während das Privatrecht die Rechtsbeziehungen von rechtlich gleich gestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt, ist ein Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlich, wenn wenigstens der eine Teil in seiner Eigenschaft als Träger von hoheitlicher Gewalt beteiligt ist.

Die Behandlung von zivilrechtlichen Fragestellungen gehört zum Kernbereich einer jeden anwaltlichen Tätigkeit. Dazu zählen insbesondere Vertragsgestaltungen, Vertragsprüfungen und jede Art schuldrechtlicher Auseinandersetzungen.