Rechtsexperten für
Steuerrecht:

Informationen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Ist es auch jetzt noch möglich, in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen?

Die Eigenheimzulage wurde mit Wirkung zum 01.01.2006 abgeschafft.

Für Objekte, mit deren Herstellung (Einreichung Bauantrag) noch vor 2006 begonnen wurde oder die auf Grund eines rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags noch vor 2006 angeschafft wurden, ist die Eigenheimzulage noch möglich.

Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Summe des Gesamtbetrags der positiven Einkünfte des Erst- und Vorjahres grundsätzlich 70.000,- EUR bei Ledigen und 140.000,- EUR bei Verheirateten nicht übersteigen darf. Erstjahr ist das Jahr des 8-jährigen Förderzeitraumes, in dem erstmals alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen.

Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 % der Bemessungsgrundlage (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten), höchstens 1.250,- EUR. Die Kinderzulage beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind 800,- EUR jährlich.

Wünschen Sie eine
konkrete Beratung?
Rufen Sie uns an,
wir beraten Sie gerne.

Bernhardstraße 10
90431 NÜRNBERG
Tel. 0911  586020
Fax 0911  5860228
E-Mail zentrale@friesrae.de