Rechtsexperten für
Steuerrecht:

Informationen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Ist die elektronische Abgabe von Steuererklärungen sinnvoll, insbesondere über das Verfahren ElsterOnline?

Diese Form der Steuererklärung wird von der Finanzverwaltung immer stärker forciert und ist im Hinblick auf die technische Entwicklung und die Vereinfachung des Verfahrensrechts auch zu begrüßen.
Allerdings ist dieses Verfahren missbrauchsanfällig.

Normalerweise bewirkt die Unterschrift unter das „normale“ amtliche Steuerformular die Zurechnung der Erklärung zur Person des Unterschreibenden. Erst durch eigenhändige Unterschrift entsteht die Bindungswirkung.

Damit es eine Urkunde im Rechtssinn wird, ist Voraussetzung, dass man den Aussteller erkennen kann. Auf elektronischem Wege ist dies gem. § 87a AO auch ohne Unterschrift möglich, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, damit der Erklärende identifiziert werden kann. Im ElsterOnline-Verfahren wird auf diese Signatur verzichtet.

Der Steuerpflichtige muss sich nur über das ElsterOnline-Portal anmelden, seine Identität wird überprüft. Danach erhält er ein Authentifizierungszertifikat, mit dem er seine Steuererklärung online übertragen kann. Es wird dabei aber nur geprüft, von welchem Rechner die Steuerklärung versandt wird und ob von diesem Rechner die Steuererklärungen an das Finanzamt übermittelt werden dürfen.

D. h. es wird nicht der Erklärende, sondern der Übermittler erkennbar, so dass Missbrauch beim jetzigen Verfahren nicht ganz ausgeschlossen werden kann.

Wünschen Sie eine
konkrete Beratung?
Rufen Sie uns an,
wir beraten Sie gerne.

Bernhardstraße 10
90431 NÜRNBERG
Tel. 0911  586020
Fax 0911  5860228
E-Mail zentrale@friesrae.de