Veranstaltungsort:
FRIES Rechtsanwälte
Bernhardstraße 10
90431 Nürnberg
02.02.2012
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Referenten:
RA Ralf Specht: Welche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse hat der Verwalter? Haftungsfolgen für den Verwalter bei Kompetenzüberschreitungen
RA Ulf Kneiß: Die Abnahme von Arbeiten am Gemeinschaftseigentum. Was darf der Verwalter - Welche Folgen haben fehlerhafte Abnahmen?
RAin Christine Alten: Schäden am Sondereigentum durch Instandsetzungsmaßnahmen. Was muss der Verwalter wissen, worauf muss er hinweisen? Welche Maßnahmen darf der Verwalter ergreifen?


