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Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Darf ich mir nach einem unverschuldeten Unfall ein Ersatzfahrzeug anmieten? Was muss ich beachten?

Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit sein oder zumindest nicht mehr verkehrssicher betrieben werden können, dürfen Sie sich für die Dauer der Reparatur oder für den notwendigen Zeitraum der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Leihfahrzeug anmieten.

Die Kosten hierfür sind jedoch nur erstattungsfähig, wenn Sie die Reparatur Ihres Fahrzeugs oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nachweisen. Dies geschieht im Falle der Reparatur grundsätzlich durch die Vorlage der Reparaturrechnung. Es ist ratsam sich nicht nur ein Fahrzeug der gleichen Größe, sondern ein Fahrzeug anzumieten, das eine Klasse kleiner ist, um hier einen Abzug für die so genannte „Eigenersparnis“ zu vermeiden.

Die Versicherungen erstatten grundsätzlich die Mietwagenkosten nicht komplett, sondern machen einen Abzug für Eigenersparnis, weil Ihr eigenes Fahrzeug während der Mietdauer stillsteht und keinem Verschleiß unterliegt.

Problematisch ist aktuell immer wieder die Erstattung der Mietwagenkosten bei Anmietung eines Fahrzeuges zum Unfallersatztarif. Dies ist ein Tarif der in der Regel weit über dem Normaltarif liegt. Informieren Sie sich bei der Mietwagenfirma über die Erstattungsfähigkeit des Tarifes, zu dem Sie das Fahrzeug anmieten.

Bedenken Sie, dass Sie als Geschädigter auch zur Schadensminderung verpflichtet sind. Wenn Sie auf Ihr Auto während der Reparatur verzichten können, denken Sie daran, dass Sie auch alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung für Ihr privat genutztes Auto geltend machen können.

Bitte beachten Sie: Selbst wenn Sie meinen, dass Sie an dem Unfall keine Schuld tragen, besteht die Gefahr, dass Sie mit einer Quote an dem Unfall zu beteiligen sind. Dann tragen Sie auch einen Teil der Mietwagenkosten selbst. Es sollte daher in Zweifelsfällen die Frage einer eventuellen Quote vor Anmietung eines Fahrzeuges geklärt werden, wenn Sie nicht unbedingt sofort ein Ersatzfahrzeug benötigen.

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