Wenn ich einen Anwalt einschalte, wer trägt die Anwaltskosten?
Wenn Sie sich nicht selbst mit der Versicherung wegen der erlittenen Unfallschäden auseinandersetzen wollen, dürfen Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt mit der Regulierung Ihres Schadens beauftragen.
Die Kosten hierfür sind grundsätzlich erstattungsfähig. Sie geben Ihrem Anwalt den Auftrag, nur den Teil des Schadens geltend zu machen, der mit Aussicht auf Erfolg durchgesetzt werden kann. Wird der komplette Schaden geltend gemacht, obwohl - etwa wegen eines absehbaren Mitverschuldens - nur ein Teil des Schadens mit Aussicht auf Erfolg durchgesetzt werden kann, müssen wir Sie zuvor darauf hinweisen, dass Sie eventuell dann überschießende Kosten selbst zu tragen haben.
Nachdem oftmals Streit darüber herrscht, wer den Schaden zu tragen hat und wie hoch der Schaden ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, da damit das wirtschaftliche Risiko eines Prozesses - oftmals verbunden mit erheblichen Sachverständigenkosten - abgefangen wird.


