Rechtsexperten für
Verkehrsrecht:

Informationen

Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Muss ich eine MPU machen, wenn ich unter Alkohol im Verkehr eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen habe?

Eine MPU ist erforderlich wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen hat. Dann wird die Beibringung eines MPU-Gutachtens durch den Betroffenen angeordnet.

Hier sieht das Gesetz in § 13 FeV, (Fahrerlaubnis-Verordnung) sogar eine zwingende Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens vor, wenn jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat.

Die Beibringung eines MPU-Gutachtens ist auch bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss anzuordnen. Wenn nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht eine neue Fahrerlaubnis beantragt wird, so kann eine MPU angeordnet werden, wenn die Entziehung wegen Straftaten erfolgte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr standen.

Wünschen Sie eine
konkrete Beratung?
Rufen Sie uns an,
wir beraten Sie gerne.

Bernhardstraße 10
90431 NÜRNBERG
Tel. 0911  586020
Fax 0911  5860228
E-Mail zentrale@friesrae.de