Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, kann man dagegen etwas unternehmen?
Diese häufig gestellte Frage kann zunächst nicht beantwortet werden! Ob ein Bußgeldbescheid rechtmäßig erlassen wurde, kann letztendlich nur nach Einsicht in die Ermittlungsakte geklärt werden.
Erst an Hand der Akte kann festgestellt werden, ob nicht bereits die Verfolgungsverjährung eingetreten ist, Zweifel an der Messung bestehen oder gar der Täter nicht identifiziert werden kann.
Wenn man sich erst noch überlegen will, ob ein Rechtsanwalt, der ausschließlich die Akteneinsicht erhält, mit der Überprüfung der Angelegenheit betraut werden soll, sollten Sie vorsorglich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Diese Einspruchsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Hiermit verhindern Sie auf alle Fälle zunächst die Rechtskraft des Bußgeldbescheides (wichtig insbesondere bei der Anordnung von Fahrverboten!).
Beachten Sie auf jeden Fall immer die Rechtsbehelfsbelehrung!


