Welche Verträge bedürfen der notariellen Beurkundung?
Das bürgerliche Recht sieht bei einzelnen Verträgen einen Formzwang durch notarielle Beurkundung vor.
Formbedürftig sind insbesondere Verträge über den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks, Vermögensübertragungsverträge und einzelne Erbschaftsverträge.
Ein Verstoß gegen den Formzwang hat grundsätzlich die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge.


