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Hier finden Sie oft gestellte Fragen von unseren Mandanten über verschiedene Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Im konkreten Einzelfall stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Was versteht man unter Gewährleistung?

Gewährleistung ist die Mängelhaftung des Leistungserbringers gegenüber dem Leistungsempfänger. Gesetzliche Regelungen zur Mängelhaftung finden sich insbesondere im Kauf-, Werkvertrags- und im Reisevertragsrecht. Die Mängelhaftung verpflichtet den Leistungserbringer, die vertraglich geschuldete Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Die jeweiligen Gewährleistungsfristen sind je nach Vertragsart unterschiedlich ausgestaltet. Im Regelfall beträgt die Gewährleistungsfrist im Kauf- und Werk­vertragsrecht zwei Jahre.

Ist eine Leistung mangelhaft, steht dem Leistungsempfänger zunächst grundsätzlich ein Nacherfüllungsanspruch zu. Unter besonderen Voraussetzungen kann der Leistungsempfänger vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen.

Im Werkvertragsrecht besteht zudem die Möglichkeit der sogenannten Selbstvornahme.

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