Was versteht man unter Verjährung und wie kann man einen drohenden Verjährungseintritt verhindern?
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. Verjährung ist der Zeitablauf, der für den Schuldner eines Anspruchs das Recht begründet, die Leistung zu verweigern
Die Verjährungseinrede greift nur gegenüber dem Anspruch durch und führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Anspruchs, sondern zur Begründung eines dauernden Leistungsverweigerungsrechts. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Für besondere Ansprüche gelten längere Verjährungsfristen von zehn bzw. 30 Jahren.
Droht für den Anspruchsinhaber durch Zeitablauf die Verjährung des Anspruchs, sind zum Rechtserhalt zwingend verjährungshemmende bzw. den Neubeginn der Verjährung auslösende Maßnahmen erforderlich.
Die Verjährung wird in erster Linie durch Rechtsverfolgung gehemmt. Das sicherste Mittel der Rechtsverfolgung ist die gerichtliche Geltendmachung des der Verjährung unterliegenden Anspruchs, z.B. durch Klageerhebung. Die Hemmung bewirkt, dass der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird.


